Teilnahmebedingungen des Partnerprogramms
Überblick
Vergütungsmodell, Zuordnungsfenster, Auszahlungsbedingungen und verbotene Werbemethoden des MonaxPay-Empfehlungsprogramms.
Kernangaben
Teilnahme
Die Teilnahme erfordert eine genehmigte Bewerbung. Bewerbungen landen zunächst auf einer Warteliste; MonaxPay prüft Identität, Risiko und geplante Werbemethoden und kann eine Bewerbung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Du gibst bei der Bewerbung eine Solana-Auszahlungs-Wallet an. Du bist allein für deren Richtigkeit und Sicherheit verantwortlich. Provisionen werden ausschließlich an diese Wallet ausgezahlt.
Vergütungsmodell
Deine Provision beträgt 25 % der Plattformgebühr, die MonaxPay auf abrechenbaren, on-chain bestätigten Transaktionen eines von dir geworbenen Kontos erzielt. Sie ist immer ein Anteil an der Plattformgebühr — niemals am Brutto- oder Transaktionsvolumen.
Provision entsteht nur, wenn die zugrunde liegende Gebühr selbst auf unabhängigem Chain-Nachweis als Umsatz anerkannt wird. Ein bloßer Provider-Webhook reicht nicht aus. Storniert, erstattet oder zurückgebucht eine Transaktion, entsteht keine Provision oder sie wird zurückgerechnet.
Zuordnung
Die Zuordnung erfolgt über deinen eindeutigen Empfehlungscode bzw. -link. Klickt eine Person deinen Link, wird der Code für 90 Tage in einem First-Party-Cookie gespeichert.
Es gilt First-Touch: Pro geworbenem Konto wird genau ein Affiliate gutgeschrieben — der erste zugeordnete Code gewinnt. Selbstvermittlung ist unzulässig; ein Konto kann sich nicht selbst werben.
Auszahlungsbedingungen
Auszahlungen sind manuell und unterliegen dem Vier-Augen-Prinzip: Ein zweiter Genehmiger muss jede Auszahlung freigeben, bevor MonaxPay den On-Chain-Transfer ausführt und die Transaktions-Signatur erfasst. Es gibt keinen automatischen Versand.
Provisionen werden als „aufgelaufen“ erfasst und erst nach bestätigter Auszahlung als „bezahlt“ markiert. MonaxPay kann eine Mindestauszahlungsschwelle, Prüf- und Haltefristen sowie Nachweise vor der Auszahlung verlangen.
Verbotene Werbung
- Spam, gekaufte E-Mail-Listen, nicht angeforderte Nachrichten oder irreführende Werbung jeder Art.
- Falsche Ertrags-, Einkommens- oder Renditeversprechen sowie die Behauptung einer behördlichen Zulassung oder Empfehlung.
- Markenrechtsverletzungen, gefälschte MonaxPay-Auftritte, Tippfehler-Domains oder bezahlte Suchanzeigen auf MonaxPay-Markenbegriffe ohne schriftliche Freigabe.
- Self-Referral, Anreiz-Manipulation, Cookie-Stuffing, künstliche Klicks/Anmeldungen oder sonstige Zuordnungsmanipulation.
- Bewerbung gegenüber sanktionierten Personen/Jurisdiktionen oder im Zusammenhang mit verbotener Nutzung (siehe Richtlinie für verbotene Nutzung).
Beendigung
MonaxPay kann das Partnerkonto aussetzen oder beenden und ausstehende Provisionen einbehalten, wenn diese Bedingungen, die Richtlinie für verbotene Nutzung oder geltendes Recht verletzt werden oder ein begründeter Betrugs- bzw. Manipulationsverdacht besteht.
MonaxPay kann das Programm oder diese Bedingungen mit angemessener Ankündigung ändern oder einstellen. Bereits korrekt aufgelaufene, nicht beanstandete Provisionen bleiben hiervon unberührt.
Händler-Bedingungen
Zusätzliche Regeln für Händler, API-Partner, Zahlungslinks und Settlement.
AnsehenDatenschutzerklärung
DSGVO-Informationen zu Konto-, Zahlungs-, Verifizierungs-, Beleg- und Analysedaten.
Ansehen